Im Jahr 2019 erfasste die Polizei ĂŒber 2 Millionen VerkehrsunfĂ€lle in Deutschland. Doch nicht jeder Auffahrunfall wird hierbei erfasst. In vielen FĂ€llen einigen sich die Parteien ohne vorher die Polizei zu rufen. Doch grade FahranfĂ€nger sind in solch einer Situation oft ĂŒberfordert und wissen nicht was zu tun ist. In diesem Artikel geht es darum, was auf den Verursacher zukommt, wenn es sich um einen leichten Auffahrunfall handelt. Hierbei handelt es sich natĂŒrlich nur um Erfahrungen und Tipps, die korrekte Herangehensweise hat schlieĂlich jeder in der Fahrschule gelernt.
Aufgefahren – was nun?
Klar handelt es sich immer um eine blöde Situation, doch wenn du weiĂt, wie du damit umgehen sollst, geht es schon besser.
- Warnblinklicht an und sehen, ob es den Insassen des anderen Autos gut geht. Aber Vorsicht! Solche UnfÀlle passieren meistens bei dichtem Verkehr, also nicht einfach aussteigen und sich selbst gefÀhrden. Je nach Situation kann es von Vorteil sein, Fotos vom Unfallort bzw. Unfallhergang zu machen.
- Mit der jeweils anderen Partei abklĂ€ren, was zu tun ist. Bestenfalls ruft einer von euch direkt die Polizei. Wenn ihr den StraĂenverkehr sehr behindert und beide Autos noch fahren können, kann man bei leichten UnfĂ€llen auch Platz machen, also vorsichtig an den Rand fahren. Das kann aber auch vorab mit der Polizei am Telefon geklĂ€rt werden.
- Die Polizei wird euch weiterhelfen, was zu tun ist. Dann wird erstmal gewartet. Im Berufsverkehr kann das schonmal eine Weile dauern. Wenn die Polizei eintrifft, benötigt ihr euren FĂŒhrerschein, den Fahrzeugschein und euren Personalausweis. Dabei ist es erstmal egal, ob es sich um euer eigenes Auto handelt oder ihr beispielsweise das Auto eines Familienmitgliedes oder Freundes fĂŒhrt. Auch so solltet ihr diese Utensilien immer dabei haben, genau wie ein Warndreieck, was am besten schon in Schritt 2 aufgestellt werden muss. So ein Set wie dieses hier* sollte jeder Autofahrer immer dabei haben.
- Die Polizei nimmt alle Daten auf und schreibt einen Unfallbericht, nachdem beide Parteien genauestens erlÀutert haben, was passiert ist. Davon bekommen die Beteiligten jeweils einen Durchschlag, der bei der Versicherung einzureichen ist.
Ruhe bewahren
Das ist das Stichwort! Es besteht vorerst kein Grund Panik zu bekommen, wer die Nerven behĂ€lt, kann den Vorgang beschleunigen und ruhig abwickeln. Wenn der erste Schritt geschafft ist, setzt sich deine Versicherung mit der des Unfallgegners auseinander und regelt alles weitere Zivilrechtlich. Ăbrigens nicht erschrecken, wenn du am Unfall Schuld bist, kommt ein BuĂgeld von ca. 35⏠auf dich zu. Die Ordnungswidrigkeit liegt darin, dass du jemand anderen im StraĂenverkehr behindert hast. Diese GebĂŒhr ist mit EC-Karte zu bezahlen, also habt diese besser auch immer dabei, ansonsten ist eine nachtrĂ€glich Zahlung auf Rechnung allerdings auch möglich.
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