8. Dezember 2024

Die Umweltplakette und die Umweltzonen

Umweltzonen gibt es zurzeit in 48 Städten oder Regionen in Deutschland. Diese dürfen nur von Fahrzeugen befahren werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um mit dem PKW diese Zone zu durchfahren, benötigt der Fahrer eine passende Umweltplakette. Falls er diese Zone trotzdem durchquert, droht ihm ein Bußgeld von 80 Euro.

Die Verringerung der Feinstaubbelastung

Bei der Umweltplakette geht es in erster Linie um die Verringerung der Feinstaubbelastung. Zwar ist der Straßenverkehr bei weitem nicht die einzige Quelle, allerdings eine der wichtigsten. Feinstaub lässt sich nicht einfach definieren. Im Prinzip handelt es sich um Partikel unterschiedlicher Herkunft. Wissenschaftler teilen den Staub aufgrund der Größe in PM10 mit einem Durchmesser von 10 Mikrometer und in PM2,5 mit 2,5 Mikrometer ein. Daneben gibt es noch sogenannten ultrafeine Teilchen, die kleiner als 0,1 Mikrometer sind. Feinstaub entsteht nicht nur durch die Motoren, sondern ebenfalls durch den Abrieb an Bremsen. Sogar die Fahrt auf den Straßen erzeugt Feinstaub.

Eine Verringerung ist sinnvoll, da eine hohe Feinstaubbelastung zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Sehr kleine Staubteilchen können bis in die Blutbahn eindringen. Dort fördern sie die Plaquebildung, was zu Thrombosen führen kann.

Welche Plakette für welches Fahrzeug

Bei einem Fahrzeug gibt es vier Möglichkeiten, entweder es bekommt eine rote, gelbe, grüne oder keine Plakette. Die Zugehörigkeit hängt von der Schadstoffgruppe ab. Welche Plakette ein Fahrzeug bekommt, lässt sich leicht anhand der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein ermitteln. Falls dieser vor 2005 ausgestellt wurde, steht die Nummer im Feld „zu 1“, das sich im oberen Rand befindet. Bei einem neueren Fahrzeugschein befindet sich die Nummer im Feld 14.1. Entscheidend sind dabei die beiden letzten Ziffern. Keine Umweltplakette erhalten die Fahrzeuge mit den Endnummern 03-13, 15, 17, 88 und 98. Bei Dieselfahrzeugen sind es die Nummern 0-24, 34, 40, 77, 88 und 98. Eine rote Plakette erhalten nur Dieselfahrzeuge mit den Endnummern 25-29, 35, 41 und 71. Allerdings können seit dem 1. Januar 2010 viele Zonen damit nicht mehr befahren werden. Eine gelbe Plakette erhalten ebenfalls nur Dieselfahrzeuge. Die Schlüsselendnummern sind folgende: 30, 31, 36, 37, 42, 44-52, 72. Freie Fahrt herrscht mit der grünen Umweltplakette. Diese bekommen Benziner und Dieselfahrzeuge mit entsprechenden Endnummern. Bei Benzinfahrzeugen sind das die Zahlen: 1, 2, 14, 16, 18-75 und 77. Bei Dieselfahrzeuge die Nummern: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75.

Bildquelle: Pixabay-User Lusign

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.