Die Winterreifenpflicht ist in Deutschland und in etlichen EU-Ländern gesetzlich geregelt. Bei der Verpflichtung zum Aufziehen von Schneeketten gibt es ebenfalls Vorschriften, die sich in verschiedenen EU-Staaten allerdings nur marginal voneinander unterscheiden. Grundsätzlich aber werden die Autofahrer über ein Straßenschild verpflichtet Schneeketten aufzuziehen, bevor sie eine bestimmte Region oder besonders winterlich ausgeprägte Straßenabschnitte befahren dürfen.
Keine generelle, aber eine zeitlich begrenzte Schneekettenpflicht
Weder für den Reifenwechsel im Winter und Sommer, noch für Schneeketten, hat der Gesetzgeber eine generelle gesetzliche Vorgabe vorgesehen. Darunter fällt auch der bekannte Ausspruch: »Von O bis O«, also von Oktober bis Ostern (Winterreifen). Stattdessen ist eine sogenannte situative Winterreifen- und Schneekettenpflicht vorgesehen. Sie betrifft alle Autofahrer sowie Kfz.-Halter, auch wenn ihr Fahrzeug im Ausland zugelassen sein sollte. Insgesamt besteht allerdings ein Verbot für die Nutzung von Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Ein Autofahrer könnte einen Wagen so ausgerüstet also parken, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen.
Schneeketten sind nicht für den Dauerbetrieb gedacht
Aufgezogen werden müssen Schneeketten überall dort, wo das Verkehrszeichen Nr. 268 der StVO auftaucht. Das Straßenschild ist rund, blau mit weißem Rand, als Symbol ist eine Schneekette abgebildet. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die benutzte Straße noch eis- oder schneefrei ist. Die dazu passende Verwaltungsvorschrift schreibt allerdings vor, dass das Verkehrszeichen nur dann auftauchen darf, solange die Schneeketten an dieser Stelle tatsächlich erforderlich sind (Ergänzung zu §41 der Vorschriftszeichen). Laut Gesetzgeber genügt es, wenn die Antriebsräder mit passenden Ketten ausgerüstet sind. Schneeketten von HEUTS erfüllen hierfür übrigens die wichtigen Qualitätsanforderungen.
Eine Erweiterung des Schneekettenschildes macht eine Weiterfahrt mit Winter- oder Ganzjahresreifen möglich, verboten ist sie allerdings mit der Nutzung von Sommerrädern.
Geschwindigkeitsvorgaben und gesetzliche Auslandsregeln beachten
Sobald ein Fahrzeug Schneeketten aufgezogen hat, darf es in den alpinen Regionen der Bundesrepublik nicht schneller als mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.
In Österreich ist zu beachten, dass Schneeketten der Norm »V5117« entsprechen müssen und in der Zeit von 1.11. bis 15.3. im Fahrzeug mitzuführen sind. Fehlverhalten kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Die Schweiz verlangt eine Kettenpflicht auf winterlichen Straßen und einem entsprechenden Straßenschildsymbol. Bei unzureichender Eignung der Winterausrüstung drohen Strafen. Bei Unfällen oder Verkehrsbehinderungen können Fahrer sogar in Haftung genommen werden.
Italien schreibt eine Schneekettenpflicht für bestimmte Regionen vor, etwa im Aostatal vom 15. Oktober bis zum 15. April. eines jeden Jahres. Außerdem darf die Polizei Fahrzeuge so lange aus dem Verkehr ziehen, bis der Fahrer über eine korrekte Winterausrüstung verfügt.
In Ungarn besteht im Winter die Pflicht zum Mitführen von Schneeketten, sind sie nicht an Bord, kann eine Zurückweisung an der Grenze erfolgen. Norwegen hat eine generelle Winterreifenpflicht vom 1. November bis zum 1. Mai, genauso lange müssen auch Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden.
Bulgarien verfügt zwar nicht über eine generelle Winterreifenpflicht. Das Mitführen von Ketten ist jedoch in der Zeit vom 1. November bis zum 1. März vorgeschrieben.
Auf die Kombination aus Winterreifen und Schneeketten setzt auch der Gesetzgeber in Mazedonien für die Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. März.
Kroatien hat sich bei der Schneekettenpflicht für eine Regionallösung entschieden, beispielsweise für die Gebirgsregionen Lika sowie Gorski Kotar.
Für Slowenien hingegen gilt in der Zeit vom 15. November bis zum 15. März, dass Fahrzeuge ohne Winterreifen unbedingt Schneeketten mitführen müssen.
Vor einem Urlaub über Regelungen im jeweiligen Land informieren
Vor der Reise in eine Winterregion ist es auf jeden Fall ratsam, sich über die entsprechenden Winterverordnungen der jeweiligen Länder und Regionen zu erkundigen, zum Beispiel über die Automobilklubs der Gastländer. So kommt jeder Autofahrer sowohl zuhause als auch im Winterurlaub mit dem Auto sicher durch Herbst und Winter.